Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beratungs-, Coaching- und Trainingsleistungen inkl. Fördermittel-Beratung — Stand: 26.08.2025

Ich freue mich auf eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit. Alle betroffenen und beteiligten Menschen sollen sich in meinen Trainings, Seminaren & Beratungen wohlfühlen, um ein Maximum an Wissen, Erfahrungen & Lernerfolge daraus mitzunehmen. Dabei sind mir Vertrauen, ein partnerschaftlicher Umgang und eine wertschätzende Kommunikation sehr wichtig.

Ihr Vertragspartner („Anbieter")

Marco Groß

Friedrich-Ebert-Straße 6a

22459 Hamburg

Mobil: 0172 / 40 90 206

E-Mail: hello@marco-gross.hamburg

Umsatzsteuer-Nummer: 45/078/03046 (gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MARCO GROß („Anbieter") und Kunden über Beratungen, Workshops, Trainings, Coachings sowie Fördermittel-Beratung.

(2) Ausschließlich B2B: Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten

(1) Leistungen: Organisations-/Strategieberatung, Vertriebs-/Leadership-Trainings, Team-Workshops (inkl. LEGO® SERIOUS PLAY®), Business-Coachings sowie Fördermittel-Beratung INQA, BAFA & KOMPASS (Prozess- und Antragsunterstützung).

(2) Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, sind die Leistungen Dienstleistungen; geschuldet ist eine fachgerechte Tätigkeit, kein bestimmter Erfolg.

(3) Inhalte, Termine, Orte/Online-Tools und Zuständigkeiten ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss und Textform

(1) Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben.

(2) Deine Anmeldung bzw. Angebotsannahme, gleich in welcher Form, auch (fern-)mündlich, ist verbindlich.

(3) Du erhältst nach Anmeldung bzw. Angebotsannahme eine Bestätigung per E-Mail mit unseren Absprachen. Der Vertrag kommt mit Eingang meiner Bestätigung in Textform bei Ihnen zustande. Alternativ durch Angebotsstellung und Angebotsannahme durch dich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereit und benennt eine Ansprechperson.

(2) Verzögerungen aus unzureichender Mitwirkung verlängern Fristen und können Mehraufwände auslösen.

§ 5 Fördermittel-Beratung

(1) Gegenstand. Unterstützung bei der möglichen Nutzung der Förderprogramme BAFA, INQA, KOMPASS, indikative Förderfähigkeitsprüfung auf Basis der Kundendaten, Vorgehensplanung, inhaltlich-organisatorische Unterstützung bei Anträgen/Nachweisen.

(2) Keine Garantie. Entscheidungen liegen ausschließlich bei Förderstellen. Zusage, Bewilligung, Höhe und Auszahlung sind nicht geschuldet.

(3) Verantwortlichkeiten.

(4) Programmänderungen. Förderbedingungen können sich ändern; Informationspflicht besteht nur nach positiver Kenntnis, keine Pflicht zur laufenden Rechtsprüfung.

(5) Datennutzung. Für die Fördermittel-Beratung erforderliche Daten dürfen zweckgebunden verarbeitet und – soweit nötig – an Förderstellen/Projektträger übermittelt werden (Details: Datenschutzhinweise).

(6) Kosten/Abrechnung. Abrechnung nach vereinbarten Stunden-/Tages-/Pauschalsätzen sind unabhängig vom Bewilligungserfolg. Der Anbieter kann eine Bearbeitungsgebühr erheben. Drittkosten (z. B. Beglaubigungen) und Reisespesen trägt der Kunde.

(7) Förderfähige Nachweise. Leistungs-/Zeitnachweise werden förderkonform gestaltet, endgültige Anerkennung liegt bei der Förderstelle.

(8) Subventionsrecht. Der Kunde macht wahrheitsgemäße Angaben und stellt den Anbieter von Ansprüchen frei, die auf falschen/fehlenden Kundenangaben beruhen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Businesscoaching & Mentoring.

(3) Seminare, Workshops & Beratung.

(4) Vorkasse/Barzahlung. Der Anbieter kann im Einzelfall Vorkasse oder Barzahlung als Teilnahmevoraussetzung verlangen.

(5) Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 7 Reisekosten

(1) Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit der Anbieter einen Vortrag/Workshop, Beratungs- oder Seminartag wahrnehmen kann.

(2) Erfolgt die Anreise nicht vom Wohnort bzw. die Rückreise nicht zum Wohnort und entstehen dadurch höhere Kosten als bei An-/Abreise vom/zum Wohnort, ist dies vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.

(3) Verkehrsmittel & Sätze:

(4) Übernachtung & Spesen gelten als Reisekosten, wenn An-/Abreise am Leistungs-/Vortragstag zu normalen Geschäftszeiten nicht möglich ist oder der Auftraggeber einen längeren Aufenthalt wünscht.

(5) Abrechnung nach Vereinbarung/Belegen; etwaige interne Aufwandspauschalen werden im Angebot ausgewiesen.

§ 8 Termine, Umbuchung, Stornierungen

(1) Form: Absagen/Verschiebungen können fernmündlich und/oder schriftlich in Textform (E-Mail genügt).

(2) Businesscoaching: Absagen innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn sowie Nicht-Erscheinen werden voll zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Ausnahme: nachweislich krankheitsbedingter Ausfall.

(3) Beratungstermine (halb-/ganztägig, inkl. Mentoring):

(4) Inhouse-Workshops, Seminare, Vorträge:

(5) Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

(6) Kein Widerrufsrecht: Da ausschließlich B2B-Verträge geschlossen werden, bestehen keine Verbraucher-Widerrufsrechte. (Hinweis: Selbst wenn ausnahmsweise Verbraucherrechte einschlägig wären, bestünde bei terminbezogenen Dienstleistungen regelmäßig kein Widerrufsrecht, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.)

§ 9 Leistungsänderungen

(1) Änderungen sind in Textform zu vereinbaren; Mehr-/Minderaufwände werden dokumentiert und abgerechnet.

(2) Der Anbieter darf in zumutbarem Umfang methodische/organisatorische Anpassungen vornehmen.

§ 10 Nutzungsrechte und Schutzrechte

(1) An Arbeitsergebnissen, Skripten, Vorlagen und Konzepten erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung. Weitergabe, Veröffentlichung oder Bearbeitung bedürfen Zustimmung.

(2) LEGO®, LEGO® SERIOUS PLAY® sind Marken der LEGO Group; die LEGO Group sponsert, autorisiert oder unterstützt die Leistungen nicht.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen – auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Ausgenommen sind rechtmäßig bekannte, allgemein zugängliche Informationen oder gesetzlich/behördlich/gerichtlich anzugebende Inhalte.

§ 12 Datenschutz

(1) Es gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters (Art. 13/14 DSGVO).

(2) Soweit erforderlich, werden Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung oder gemeinsamen Verantwortlichkeit abgeschlossen.

§ 13 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); dann beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, maximal auf den vertragstypischen Jahreshonorarwert des betroffenen Projekts.

(3) Für Daten-/Dokumentenverlust haftet der Anbieter nur bei angemessener Datensicherung des Kunden.

(4) Keine Erfolgsgarantie, insbesondere nicht hinsichtlich Entscheidungen Dritter im Förderkontext.

§ 14 Höhere Gewalt

Leistungspflichten sind für die Dauer von Ereignissen außerhalb zumutbarer Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Auflagen, Ausfälle von Plattformen/Netzen) suspendiert; Fristen verlängern sich angemessen.

§ 15 Subunternehmer / Erfüllungsgehilfen

Der Anbieter darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen und bleibt verantwortlich.

§ 16 Referenzen

Die Benennung als Referenz (Name/Logo/Projektkurztext) erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden.

§ 17 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(3) Gerichtsstand: Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen (§ 306 BGB).

Willkommen an Bord und ich freue mich sehr über dein Vertrauen. Bei Fragen bin ich gern für dich da.

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